| 24.12.04 |
Im Verfahren um Millionenklagen von Auschwitzopfern gegen George W. Bush soll der US-Präsident vor dem Kadi Stellung nehmen.
Eine
entsprechende Aufforderung habe das Bundesbezirksgericht New York den
Anwälten der Opfer zugestellt, teilte der Düsseldorfer Opfer-Anwalt
Peter Wolz am Donnerstag mit.
Auschwitzopfer
hatten Mitte Oktober den US-Präsidenten auf Zahlung von 400 Millionen
US-Dollar verklagt. Das Gericht New York räumte George W. Bush eine
20-tägige Frist ein.
Bush-Vermögen aus NS-SklavenarbeitKläger
ist die internationale Projektgruppe Auschwitz-Sammelklagen (Ipas).
Ihrer Ansicht nach beruht das geerbte Vermögen Bushs zum Teil aus
Gewinnen aus NS-Sklavenarbeit, die dessen Großvater Prescott Bush durch
Geschäfte mit den Nazis im Zweiten Weltkrieg gemacht haben soll. Der
Miteigentümer einer Stahlfirma habe so auch von der Sklavenarbeit im
Vernichtungslager Auschwitz profitiert, erläuterte Wolz.
„Besonders
wegen der viel diskutierten Immunität amtierender Präsidenten verblüfft
die Entscheidung des Gerichts, eine Stellungnahme zu den Klagevorwürfen
von George W. Bush zu fordern", sagte Wolz. Um die Immunität des
Präsidenten aufzuheben, hatten die Holocaust-Opfer im Oktober gegen
Bush erfolglos ein Amtsenthebungsverfahren beim US-Senat beantragt.
Ipas verklagte auch schon US-RegierungVor
drei Jahren hatte die von Wolz vertretene Ipas bereits die US-Regierung
verklagt und 40 Milliarden Dollar (30,8 Milliarden Euro) Entschädigung
für die Auschwitz-Opfer gefordert. Ihrer Ansicht nach hätten die USA
1944 den Tod von über 400 000 ungarischen Juden verhindern können, wenn
das Militär die Zufahrtswege und Eisenbahnbrücken zu dem Lager
bombardiert hätte.
Das Bundesbezirksgericht Washington hatte
sich damals als nicht zuständig erklärt und auf die staatliche
Souveränität bei militärischen Entscheidungen verwiesen.